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Einbehalt der Mietkaution
Nach Ende des Mietverhältnisses kann der Vermieter die Mietkaution so lange einbehalten, bis er folgende Punkte geprüft hat:
Sind alle Mietzahlungen erfolgt?
Kommen Sie als Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, darf der Vermieter die Mietkaution als Ausgleich nutzen – allerdings nur, wenn über die Nachzahlungsforderungen des Vermieters rechtskräftig entschieden wurde oder die Forderungen ganz offensichtlich berechtigt sind.
Bei einer berechtigten Mietminderung durch den Mieter liegt der Fall etwas anders: Behält der Vermieter Teile der Mietkaution auf Grund einer Mietminderung ein, können Sie den Vermieter gerichtlich dazu zwingen, die entnommene Summe zurückzuzahlen.
Sind alle Nebenkosten bezahlt?
Hier muss dem Vermieter ggf. eine mehrmonatige Frist gewährt werden: wenn z.B. mit Sicherheit noch eine Nachzahlung bei den Heizkosten fällig wird, bis zur Vorlage der Abrechnung durch die Ablesefirma, plus einige Wochen, um selbst eine Abrechnung zu erstellen.
Ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden?
Muss der Vermieter noch Reparaturen an der Wohnung vornehmen, die eindeutig durch unsachgemäße Nutzung durch den Mieter entstanden sind, werden die Kosten dafür ebenfalls durch die Mietkaution gedeckt. Auch hier kann es einige Wochen dauern bis klar ist, wie hoch die Kosten für die Reparaturen ausfallen und wie viel Sie von der Mietkaution zurückerhalten.
Weitere wichtige Punkte zum Einbehalt der Mietkaution
- Der Vermieter darf nicht automatisch die komplette Mietkaution einbehalten sondern nur anteilig – entsprechend der zu erwartenden Reparaturkosten oder Nachzahlungen.
- Nutzt der Vermieter während des Mietverhältnisses Geld, um Schäden zu bezahlen oder Rückstände auszugleichen, ist der Mieter verpflichtet das Kautionskonto wieder aufzufüllen.
- Der Mieter darf zum Ende des Mietzeit nicht einfach die Wohnungsmiete einbehalten und die Mietkaution dagegen aufrechnen, nur weil er befürchtet, dass es mit dem Vermieter zum Streit um die Mietkaution kommt.
Wenn Sie Streitigkeiten um die Mietkaution mit Ihrem Vermieter vermeiden wollen, gibt es eine einfache Lösung: Beantragen Sie eine Kautionspolice und zahlen Sie erst dann, wenn tatsächlich gerechtfertigte Zahlungsforderungen vom Vermieter anliegen - so sparen Sie Ihre Mietkaution.
Dieser Text stellt keine Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung dar. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.
