Der Vermieter muss die Mietkaution nicht direkt zum Ende Mietverhältnisses an den Mieter zurückzahlen.
Da der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Mietkaution (zumindest teilweise) einbehalten darf, wird ihm gesetzlich eine Frist eingeräumt, um zu überprüfen, ob die Wohnung den Ansprüchen und Vereinbarungen aus dem Mietvertrag entspricht. Erst wenn der ordnungsgemäße Zustand sichergestellt ist, findet die Rückzahlung der Mietkaution statt. Die Fristen sind je nach Sachlage unterschiedlich lang – in der Regel aber max. 3-6 Monate.
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