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Höhe der Mietkaution

Drei Monatsmieten – das ist der Maximalsatz für eine Mietkaution (nach § 550b BGB), ausgehend von der Nettomiete. Eventuelle Nebenkostenvorauszahlungen dürfen bei der Berechnung der Mietkaution nicht berücksichtigt werden.
Es wird immer von der Nettomiete zu Beginn des Mietverhältnisses ausgegangen – spätere Mieterhöhungen führen nicht zu einer Erhöhung der Mietkaution. 

Für den Mieter gut zu wissen: Kaution in Raten zahlen

Wenn die Mietkaution in Form einer Barzahlung vereinbart wird, regelt § 551 BGB, dass Sie als Mieter die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten leisten können. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag festgelegt wurde, dass die Mietkaution mit einer Zahlung beglichen werden soll.
Die erste Rate der Mietkaution wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die übrigen in den beiden folgenden Monaten.

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Dieser Text stellt keine Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung dar. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. 


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