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Mietminderung - so kommen Sie zu Ihrem Recht!

Der Umzug ist überstanden, und Sie haben sich bereits gemütlich in Ihrem neuen Zuhause eingerichtet. Alles könnte so schön sein, würde nur nicht regelmäßig die Heizung ausfallen, nur noch eiskaltes Wasser aus dem Wasserhahn sprudeln oder unsympathische feuchte Flecken die neue Tapete verunstalten...Was also tun? Unter Umständen haben Sie das Recht auf eine Mietminderung, denn laut Mietrecht haben Sie als Mieter einen Anspruch auf eine Wohnung ohne Mängel.
Tipp:
Nehmen Sie nicht auf eigene Faust und ohne sich ausreichend zu informieren eine Mietminderung vor, sondern lassen Sie sich vorher beim Deutschen Mieterbund oder einem anderen Verein fachkundig zum Thema Mietminderung beraten. 

Mietminderung – welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Damit eine Mietminderung überhaupt rechtmäßig ist, müssen einige Punkte erfüllt sein:  

  • Sie haben den Mietvertrag unterschrieben ohne den Mangel zu kennen.
  • Sie haben den Mangel nicht selbst verursacht.
  • Sie haben den Vermieter bereits schriftlich auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessene Frist gesetzt, den Schaden zu beheben.

Welche Mängel berechtigen zu einer Mietminderung?

Mängel, die den Lebensstandard in der Wohnung oder deren Gebrauchsfähigkeit für eine längere Zeit stark beeinträchtigen, können eine Mietminderung rechtfertigen. Ob der Vermieter diese Beeinträchtigungen zu verantworten hat oder nicht, spielt dabei nicht unbedingt eine Rolle. Gute Gründe für eine Mietminderung sind:  

  • Mängel in der Wohnung: z. B. undichte Fenster, defekte Sanitäranlagen, feuchte Wände, Schimmel, Warmwasser- und Heizungsausfall
  • Mängel außerhalb der Wohnung: z. B. Baulärm auf Grund von Sanierungsarbeiten an den Nachbarhäusern, Umweltgifte
  • Mängel innerhalb des Hauses: z. B. Lärmbelästigung durch andere Mieter
  • Abweichungen vom Mietvertrag: z. B. weniger Wohnfläche als angegeben.

So hat Ihre Mietminderung Aussicht auf Erfolg

  • Sammeln Sie Fotos, Schriftstücke, Zeugenaussagen, etc. um den Mangel so genau wie möglich zu dokumentieren, und um vor Gericht stichhaltige Beweise vorlegen zu können, die eine Mietminderung rechtfertigen.
  • Lassen Sie nur in absoluten Notfällen (z. B. bei einem Wasserrohrbruch) den Schaden selbst beheben ohne vorher den Vermieter darüber zu informieren. In anderen Fällen könnte es passieren, dass Sie die Reparaturkosten allein tragen müssen und vom Vermieter nichts erstattet bekommen.

Falls auch eine Mietminderung nicht zu einer Beseitigung des Mangels führen sollte, gibt es vermutlich nur noch einen Ausweg: die fristlose Kündigung und die Suche nach einer neuen Wohnung.

Tipp zur Anmietung einer Wohnung: Kautionsschutzbrief überreichen statt Mietkaution zahlen. 


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