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Nebenkosten - was darf als Nebenkosten abgerechnet werden?
Über zwei Drittel der Beratungen bei den Mietervereinen drehen sich um die Abrechnung der Nebenkosten. Neben Fragen zur Mietkaution, ist es eines der brisantesten Streitthemen zwischen Mietern und Vermietern. Dies verwundert nicht, schließlich geht es um den ein oder anderen Euro. Gerade deshalb sollten Sie sich Ihre Nebenkostenabrechnung einmal genauer anschauen.
Was sind überhaupt Nebenkosten?
Jeder Mieter hat zusätzlich zur Kaltmiete Nebenkosten zu begleichen, sofern dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Nebenkosten sind Ausgaben, die für die Erhaltung des Gebäudes in seinem bestimmungsgemäßen Zustand anfallen. Wichtig: Nur die Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden, nicht aber Unterhaltskosten, wie z.B. der Kauf einer Waschmaschine für den gemeinsamen Waschraum im Mietshaus.
Seit 2004 gibt es insgesamt 17 zulässige Posten in der Nebenkostostenabrechnung:
| 1. Öffentliche Lasten: Grundsteuer und Entwässerungssteuer für bebaute Flächen | 10. Gartenpflege: Wartung und Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen |
| 2. Wasserversorgung: Verbrauch, Zählermiete, Ablesung | 11. Schornsteinfeger: Kehr- und Messgebühren |
| 3. Entwässerung: Abwassergebühren für Haus und Grundstück | 12. Beleuchtung: Stromkosten der Gemeinflächen und Zugänge |
| 4. Heizung: Betriebskosten, Brennstoffe, Wartung, ggf. Öltankreinigung | 13. Versicherungen: z.B. Gebäudeversicherung, Strom, Wasser |
| 5. Warmwasser: Betrieb und Wartung der Anlage, Zählermiete und Eichkosten, Ablesung | 14. Antenne: Gemeinschafts-Satellitenanlage (plus Wartungskosten), Kabelanschlussgebühren |
| 6.Kombinierte Anlagen: Heizung/Warmwasser | 15. Hausmeister: Lohn und Sozialversicherungsbeiträge |
| 7. Aufzug: Betriebsstrom, Notrufanlage, Wartung, Prüfungen | 16. Waschmaschinen: Unterhaltskosten der Gemeinschaftswaschmaschinen |
| 8 Straßenreinigung/Müllabfuhr: Gehwegreinigung, Winterdienst | 17. Sonstige: Sauna, Schwimmbad, Feuerlöscher und andere Gemeinschaftsanlagen |
| 9. Hausreinigung: Personalkosten, Reinigungsmittel, Ungezieferbeseitigung |
Nebenkosten - drum prüfe, wer zahle
Jede zweite Abrechnung der Nebenkosten ist falsch, deshalb lohnt sich eine Prüfung der hier aufgeführten Posten. Bis zu vier Wochen haben Sie Zeit, bis die Nachzahlung fällig wird.
Schauen Sie genau hin: Beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate? Sind wirklich nur die Posten aufgeführt, die auch tatsächlich angefallen sind? Wurden Vorauszahlungen mit einberechnet? Im Zweifel sind Sie berechtigt, beim Vermieter die der Abrechnung zu Grunde liegenden Original-Belege einzusehen. Zudem können Sie strittige Kosten bis zur Klärung einbehalten. Wenn Sie schon bezahlt haben, können Sie Ansprüche noch ein Jahr lang geltend machen.
Hilfestellung: Nutzen Sie bei der Prüfung Ihrer Nebenkosten den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Ein Vergleich mit den Werten Ihrer Nebenkostenabrechnung kann schon die ersten Ungereimtheiten aufzeigen.
Zum Weiterlesen: Erfahren Sie, wie Sie effektiv Nebenkosten senken können.
