Sie sind hier: Startseite » Ratgeber » Mietvertrag
Mietvertrag: was ist zu beachten?
Grundlage für das große, neue Wohnungsglück: der Mietvertrag. Fast jeder hat schon mal einen in der Hand gehabt und einfach unterschrieben. Es gibt allerdings einige Punkte, auf die Sie bei der Unterzeichnung des Mietvertrages achten sollten.
Was sollte im Mietvertrag auf jeden Fall vereinbart werden?
Unverzichtbar in jedem Mietvertrag sind folgende Punkte:
- Angaben zum Mietzeitraum
- Größe der Mietwohnung / Zimmeranzahl
- Kündigungsbedingungen und -fristen
- Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen / Renovierung
Download: Rechtssicheren Muster-Mietvertrag herunterladen
Tipp: Protokollieren Sie Mängel in einem Übergabeprotokoll – nur so können Sie später ggf. eine Mietminderung erwirken.
Kostenfalle Nebenkosten im Mietvertrag
Rechnen Sie die Nebenkosten nach: In der Regel geht man von zwei Euro pro Quadratmeter im Monat aus – bei 50 qm Wohnfläche sollten die im Mietvertrag festgelegten Nebenkosten also rund 100 Euro betragen. Wird eine deutlich geringere Summe angegeben, sollten Sie nachfragen: Es könnte sein, dass so sehr hohe Nachzahlungen am Jahresende auf Sie zukommen.
Befristung des Mietvertrags nur in Ausnahmefällen erlaubt
Seit der Mietrechtsreform 2001 dürfen Mietverträge nur noch in Ausnahmefällen für einen befristeten Zeitraum geschlossen werden.
- Eigenbedarf: Ab einem bestimmten Datum benötigt der Vermieter die Mietwohnung selbst.
- Eine Komplettsanierung oder ein Abriss des Gebäudes ist geplant.
- Die Vermietung der Wohnung ist daran geknüpft, dass Mieter und Vermieter in einem Dienstverhältnis zueinander stehen.
In allen anderen Fällen ist jeder Mietvertrag, der seit dem 1.9.2001 geschlossen wurde, unbefristet. Mieter, die vor diesem Datum einen befristeten Mietvertrag unterschrieben haben, können bis zwei Monate vor Fristablauf die Verlängerung des Mietvertrages einfordern. Diese muss der Vermieter auch gewähren, wenn keiner der oben angegebenen Gründe eine Ausnahme regeln.
Vereinbarung der Staffelmiete
Staffelmieten – die vertraglich geregelte, regelmäßige Erhöhung der Miete über einen bestimmten Zeitraum – klingt für den Mieter erst einmal als die ungünstigere, weil teurere Art der Mietvertragsvereinbarung.
Aber beachten Sie: Mit Festlegung einer Staffelmiete wissen Sie genau, welche Mieterhöhungen in den nächsten Jahren auf Sie zukommen – andere Mieterhöhungen sind nicht zulässig. Betriebskosten sind davon natürlich ausgeschlossen.
In der Regel sind Sie als Mieter für vier Jahre vor der Kündigung geschützt – allerdings dürfen Sie im Gegenzug in dieser Zeit auch nur bei außerordentlichen Gründen kündigen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass zwischen den einzelnen Mieterhöhungen mindestens ein Jahr liegt.
Wenn im Mietvertrag eine Mietkaution vereinbart wird, unser Tipp: Kautionsschutzbrief beantragen und Mietkaution sparen.
Dieser Text stellt keine Rechtsauskunft bzw. Rechtsberatung dar. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.
